BAföG-Erhöhung, kostenlose Corona-Tests für Reiserückkehrer und mehr – das ändert sich im August 2020

BAföG-Erhöhung, kostenlose Corona-Tests für Reiserückkehrer und mehr – das ändert sich im August 2020
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Verbraucher werden im August 2020 nicht nur mit der sommerlichen Hitze konfrontiert. Anfang des Monats treten erneut zahlreiche Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen in einem kurzen Überblick zusammengefasst:

1. Das Aufstiegs-BAföG und das BAföG für Studierende und SchülerInnen wird erhöht

Ab dem 1. August werden berufliche Weiterbildungen verstärkt gefördert. BAföG ist nicht nur eine finanzielle Stütze für Studenten, es kann auch im beruflichen Kontext bezogen werden. Das sogenannte Aufstiegs-BAföG wird in diesem Monat zugunsten von Fortbildungsteilnehmern angepasst. Der Besuch von Lehrgängen wird fortan mit 50 Prozent bezuschusst, statt nur mit 40 Prozent. Ferner sollen auch die Kinderbetreuungszuschläge erhöht werden.

Außerdem wird auch das „klassische“ BAföG für Studierende und Schüler und SchülerInnen erhöht. Mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 steigt der monatliche Höchstsatz für Studierende von 853 Euro auf 861 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten ab dem 01. August statt der bisher üblichen 825 Euro nun 832 Euro pro Monat.

2. Neuerungen für Auszubildene

Die Ausbildung von Bankkaufleuten, IT-Spezialisten, Kaufleuten des Außen- und Großhandelsmanagements, Laboranten sowie Mediengestaltern wird grundlegend modernisiert. Die Lehrinhalte sollen dabei angepasst werden, um die Azubis auf die voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt vorzubereiten. Außerdem sollen Zwischenprüfungen künftig wegfallen. Damit angehende Azubis wirtschaftliche Hürden überwinden können, soll der Höchstbetrag der Berufsausbildungsbeihilfe ebenfalls von 716 Euro auf 732 Euro angehoben werden.

3. Kostenlose Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Durch eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 durch das Bundesgesundheitsministerium können sich ab August nun alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Arztpraxen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. 

Das Recht auf einen kostenlosen Test haben nicht nur Rückkehrer aus Risikogebieten, sondern auch Einreisende aus anderen Ländern und Regionen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Test spätestens von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt.

4.  Corona-Arbeitsgesetz tritt außer Kraft

Das Covid-19 Arbeitsgesetz tritt zum 1. August außer Kraft. Basierend auf dieser Gesetzesgrundlage konnte der Arbeitgeber längere Arbeitszeiten für seine Mitarbeiter verhängen, sofern diese Mehrarbeit durch andere Maßnahmen nicht zu verhindern war. Diese Arbeitsverordnung wird allerdings nicht verlängert. Ab 01.08.2020 gilt wieder das übliche Arbeitsgesetz in Deutschland.

5. Kreuzfahrtschiffe stechen wieder in See

Ab August 2020 starten Kreuzfahrtschiffe schrittweise in die Sommersaison. Einige Schiffe der Reedereien „Aida“ und „TUI Cruises“ stechen dabei ab Anfang bis Mitte des Monats in See. Allerdings dürfen diese nicht mit voller Passagierkapazität auslaufen, damit ein Hygienekonzept gewährleistet werden kann. Des Weiteren ist das Anlegen in anderen Häfen im August noch untersagt.

6.  Personenobergrenzen bei Veranstaltungen werden angepasst

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Rahmen der Corona-Pandemie werden weiterhin schrittweise gelockert. Ab August 2020 weiten einige Bundesländer die Personenobergrenzen bei Festen und Veranstaltungen aus. In Berlin dürfen öffentliche und private Events bspw. mit folgenden Einschränkungen stattfinden: Die maximal zugelassene Personenzahl im Indoor-Bereich erhöht sich ab 01.08.2020 von 300 auf 500, Open Air- Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmern sind ebenfalls wieder zulässig.