Corona-Maßnahmen, Luftverkehrssteuer, Mindestlohn und mehr – das ändert sich ab 1. April

Corona-Maßnahmen, Luftverkehrssteuer, Mindestlohn und mehr – das ändert sich ab 1. April
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Zum 1. April treten zahlreiche Gesetzesänderungen zur Abmilderung der Corona-Krise in Kraft. Und auch in anderen Bereichen gibt es wichtige Neuerungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier:

1. Corona-Maßnahmen: Hartz IV, Kinderzuschlag, Mieterschutz und pausierte Kredite

Ab sofort und für sechs Monate erfolgt bei Hartz-IV-Anträgen keine Vermögensprüfung und Feststellung der Wohnungsmiete. Die Antragsstellung ist zudem telefonisch oder online möglich. Erleichtert wird auch der Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ).

Auch Mieter sollen vor den gravierenden Folgen von Einkommensausfällen geschützt werden: zwischen dem 1. April und 30. Juni können Vermieter keine Kündigung wegen Mietschulden geltend machen. Die Mietszahlungspflicht bleibt jedoch bestehen, Nachzahlungen sollen bis Sommer 2022 erfolgen können.

Zahlungen für Strom, Gas, Wasser, Telefon können bei Zahlungsproblemen ebenfalls bis zum 30. Juni ausgesetzt werden

Auch Darlehensnehmer werden mittels dreimonatiger Pausenregelung entlastet. Können sie nachweisen, dass sie derzeit Verdienstausfälle verzeichnen, dürfen sie Tilgungen bis zum 30. Juni aufschieben.

2. Luftverkehrssteuer steigt

Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer im Rahmen des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung tritt trotz weitestgehender Reiseeinschränkungen in Kraft. Für Flüge innerhalb Europas fällt künftig statt 7,50 € eine Abgabe in Höhe von 13,03 € an. Für Interkontinentalflüge bis 6000 Kilometer soll die Steuer um 9,58 € auf 33,01 € steigen. Fernflüge werden neuerdings mit 59,43 € belastet. Verbraucher müssen nach der Corona-Krise mit steigenden Flugpreisen rechnen.

3. Höhere Mindestlöhne im Baugewerbe

Mehr als 200.000 der rund 820.000 Beschäftigten im Baugewerbe erhalten zum 1. April höhere Löhne. Während für Hilfsarbeiter bundesweit statt 12,20 € nun 12,55 € gezahlt werden, erhalten Facharbeiter in den alten Bundesländern künftig 15,40 € statt 15,20 €. In Berlin sind nun 15,25 € pro Stunde fällig.

4. Neue Regelungen zur Bafög-Rückzahlung

Die Rückzahlungsmodalitäten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändern sich ab April 2020.

Bisher musste man die Hälfte der individuell erhaltenen BAföG-Förderung mit einer Rate von 105 Euro pro Monat zurückzahlen, wobei die Rückzahlungssumme insgesamt auf 10.000 Euro gedeckelt war. Die Monatsraten konnten allerdings auch niedriger ausfallen.

Nach der neuen Regelung müssen maximal 77 Monats-Raten zu je 130 Euro pro Monat zurückgezahlt werden, was maximal 10.010 Euro entspricht. Beginn der Rückzahlung ist sowohl nach der alten als auch nach der neuen Regelung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wer wegen eines zu geringen Verdienstes nicht die vollen Raten in Höhe von 130 Euro pro Monat aufbringen kann, ist übrigens ebenfalls nach 77 Raten schuldenfrei. Außerdem kann ehemaligen BAföG-Empfänger-/innen nach 20 Jahren die Darlehens-Restschuld erlassen werden, wenn sie bis dahin finanziell nicht in der Lage waren, ihr BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen.

5. Adoption von Stiefkindern

Auch unverheiratete Paare, die seit mindestens 4 Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind im Haushalt haben, dürfen ab 1. April 2020 nun Stiefkinder adoptieren. Vorher war dies nur bei Heirat mit dem jeweiligen Elternteil des Stiefkindes erlaubt. Nach wie vor schwierig gestaltet es sich allerdings, wenn einer der Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist.

6. Verschärfte Mietpreisbremse in Kraft

Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.