Umzugskosten-Pauschale, Blitzer-Apps, Wiederholungsrezept und mehr – das ändert sich ab 1. März

Der März hält wieder einige Änderungen für Verbraucher bereit. Die wichtigsten finden sich hier im Überblick:
1. Steuererklärung: Umzugskosten-Pauschale
Zum 1. März steigen die Pauschalen, die bei Umzügen aus beruflichen Gründen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. So können Alleinerziehende und Verheiratete ab sofort 1639 statt 1622 Euro absetzen, Ledige 820 statt 811 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt steigt der Erhöhungsbetrag auf 361 Euro.
2. Verbot von Blitzer-Apps
Ab sofort existiert ein ausdrückliches Verbot von Apps, die vor Radarkontrollen warnen. Bisher waren lediglich technische Geräte verboten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen. Laut der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung wird nun auch die Nutzung von Smartphone-Apps mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
3. Wiederholungsrezept
Ab sofort können Ärzte chronisch Kranken und Patienten, die ein Medikament mehrmals verschrieben bekommen sollen, ein sogenanntes Wiederholungsrezept ausstellen. Damit erhalten Betroffene ihr Medikament bis zu 4 mal innerhalb eines Jahres in der Apotheke, ohne erneut den Arzt aufsuchen zu müssen.
4. Beginn des Versicherungsjahrs für Moped & Co.
Zum 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder von maximal 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit. Die Kennzeichen müssen jährlich erneuert werden: ab sofort ist ein schwarzes Kennzeichen vorgesehen. Aus Gründen der Überprüfbarkeit durch die Behörden wechseln die Farben der Kennzeichen jährlich zwischen grün, schwarz und blau, erhältlich sind sie bei den Versicherern.
5. Masernimpfpflicht
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, eine Impfung vorweisen, wenn sie Kindertagesstätte oder Schule besuchen sollen. Die Regelung gilt auch für das Personal von Gemeinschaftseinrichtungen oder für medizinische Fachkräfte. Ein entsprechender Nachweis zur Impfung ist bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen, eine Missachtung kann mit Bußgeldern bis 2500 Euro geahndet werden.
Weiterführende Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html .
6. Handgepäck bei Eurowings
Die Lufthansa-Tochter ändert ihre Fluggepäck-Regeln: Statt bisher zwei Taschen mit den Maßen 55x40x23 darf künftig nur noch eine kostenfrei mitgenommen werden – jede weitere kostet zusätzlich. Außerdem ist künftig nur noch der Online-Check-In kostenlos, wenn ein Basic-Tarif gebucht wurde.