Verlängerung der Corona-Hilfen, Anstieg des Mindestlohns und Grundrente: Die wichtigsten Neuerungen ab 1.1.2021

Verlängerung der Corona-Hilfen, Anstieg des Mindestlohns und Grundrente: Die wichtigsten Neuerungen ab 1.1.2021
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Ein Jahreswechsel bringt oftmals auch viele Änderungen mit sich. Neben Verlängerung der Corona-Hilfen werden ab 1.1. 2021 vor allem Steuerzahler und Familien durch neue Gesetze entlastet. Dies und weitere Neuerungen zum Jahreswechsel haben wir in einem kurzen Überblick für Sie zusammengefasst.

1. Anstieg des Mehrwertsteuersatz

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde Mitte 2020 der Mehrwertsteuersatz gesenkt, um die ausgebremste Wirtschaft anzukurbeln. Ab 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Waren des täglichen Gebrauchs wird dieser ebenfalls von 5 auf 7 Prozent angehoben.

2. Verlängerung der Corona-Hilfen

Viele Unternehmen müssen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen bleiben. Diese sollen vom Bund auch künftig mit neuen Hilfsprojekten unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II, die einen Umsatzverlust von durchschnittlich 30 voraussetzt, kann noch bis Januar 2021 beantragt werden. Darauf aufbauend wurde seitens der Bundesregierung die Überbrückungshilfe III ins Leben gerufen, die bis Juni 2021 gültig ist und Unternehmen zu Gute kommen soll, die vom zweiten Lockdown wirtschaftlich betroffen sind.

3. Anstieg des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Danach wird er halbjährig bis Mitte März 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Auszubildenen soll zudem ab 1. Januar 2021 einen Mindestvergütung von 550 Euro im Monat zustehen.

4. Steuerfreibetrag und Wegfall des Solidaritätszuschlags

Der jährliche Grundfreibetrag, bei dem keine Steuern anfallen, wird 2021 von 9.408 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Dies trifft auch auf die Bemessungsgrundlage des Spitzensteuersatzes zu. Die vollen 42 Prozent sollen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 57.919 Euro gezahlt werden.

Weiterhin wird ab 2021 für die Mehrheit der heutigen Steuerzahler der Solidaritätszuschlag entfallen. Die entsprechende Freigrenze wird ab 1. Januar deutlich angehoben, sodass künftig alle Steuerzahler befreit sind, deren zu zahlender Einkommenssteuerbetrag unter 16.956 Euro liegt.  Bei Zusammenveranlagung gilt dementsprechend ein Wert von 33.912 Euro als Bemessungsgrundlage.

5. Grundrente

Ab dem 1. Januar tritt die Grundrente in Kraft. Die Neuerung betrifft schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen, die ein nur geringes Renteneinkommen aufweisen. Voraussetzung ist ein 33 Jahre andauerndes Beschäftigungsverhältnis, wobei auch Tätigkeiten wie Pflege oder Kindererziehung berücksichtigt werden. Um den vollen Zuschlag zu bekommen, müssen Versicherte jedoch mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Der Zuschuss wird im Schnitt 75 bis 80 Euro betragen, kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands, ist allerdings mit Verzögerungen zu rechnen. Daher dauert es voraussichtlich bis Mitte 2021, bis die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden. können.

6. Mehr Kindergeld

Auch für Familien gibt es im neuen Jahr gute Nachrichten: Ab 1.1. 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro im Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es fortan 219 Euro. Für das dritte Kind erhalten Eltern 225 Euro im Monat, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. In diesem Zusammenhang steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag von 5.172 auf 5.460 Euro.

7. Home-Office- und Pendlerpauschale

Wer von Zuhause aus arbeitet, soll künftig eine Home-Office Pauschale geltend machen können. Für jeden Home-Office-Tag dürfen Arbeitnehmer künftig einen Betrag von 5 Euro von der Steuer absetzen. Diese Regelung ist allerdings nur auf 600 Euro beziehungsweise 120 Tage im Jahr beschränkt. Auch Arbeitnehmer mit längeren Fahrtwegen sollen ab 2021 steuerlich entlastet werden. Zum 1.1. 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten jedoch weiterhin die üblichen 30 Cent.

8. Neue Regelungen bei der Kfz-Steuer

Ab 1.1. 2021 tritt eine Reform der Kfz-Steuer in Kraft, die ein wesentlichen Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung darstellt. Hierbei wurde eine striktere Orientierung am Schadstoff-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs festgeschrieben. Ab einer CO2 -Freisetzung von 195 Gramm je Kilometer steigt die jährliche Kfz-Steuer demnach durchschnittlich um 130 Euro für Benziner und um 100 Euro für Diesel-Autos. Wer ein Fahrzeug kauft, das weniger als 95 Gramm je Kilometer ausstößt, soll künftig 30 Euro weniger zahlen als zuvor. Diese Gesetzesgrundlage gilt allerdings nur Neuwagen, die ab 1.1. zugelassen werden.