Verlängerung des Lockdowns, Zeitumstellung und neue Energie-Labels: Die wichtigsten Änderungen ab 1.3.2021

Verlängerung des Lockdowns, Zeitumstellung und neue Energie-Labels: Die wichtigsten Änderungen ab 1.3.2021
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Neue Google-Suchkriterien, Baukindergeld und ein blaues Versicherungskennzeichen für Mopeds & Co: Pünktlich zum Frühlingsanfang treten einige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Dies und weitere Neuerungen haben wir in einem kurzen Überblick für Sie zusammengefasst:

1. Verlängerung des Lockdowns

Der Corona-Lockdown einschließlich aller gültigen Regeln wird bis zum 7. März verlängert. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin wollen allerdings diesbezüglich am 3. März über neue Maßnahmen abstimmen. Ob der Lockdown weiterhin verlängert wird, ist davon abhängig, ob die 7-Tage-Inzidenz die Zielgrenze von 35 unterschreitet. Erst dann sei laut den neusten Erkenntnissen eine schrittweise Öffnung von Geschäften des „nicht-täglichen Bedarfs“, Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants vertretbar.

2. Friseure öffnen wieder ab 1. März

Die Zeiten der „Krisen-Frise“ sind vorbei: Ab dem 1. März dürfen Friseure bundesweit wieder öffnen. Es gilt dabei fortan (wie auch im Einzelhandel oder im ÖPNV) eine erweiterte Maskenpflicht, die je nach Bundesland variieren kann. Wie schon vor dem Lockdown ist es erforderlich, einen Termin beim gewünschten Friseur zu vereinbaren und die jeweiligen Kontaktdaten anzugeben. Wegen der zweimonatigen Schließung der Betriebe ist allerdings mit einem hohen Andrang zu rechnen, sodass Kunden längere Wartezeiten bei der Terminvergabe einplanen müssen.

3. Google ändert Suchkriterien

Am 31. März wird Google die Einstellungen der Suchergebnisse drastisch ändern. Dabei verfolgt das Unternehmen eine „Mobile-Only“- Strategie. Sind Websites folglich nicht für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones oder Tablets) konzipiert, werden diese den Usern entweder kaum oder gar nicht mehr angezeigt. Betriebe können in diesem Zusammenhang auf kostenlosen Plattformen prüfen, ob ihre Website den Standards entspricht oder nicht.

4. Anspruch auf Baukindergeld erlischt Ende des Monats

Familien und Alleinerziehende können sich nur noch bis zum 31. März ihren Anspruch auf das sogenannte Baukindergeld sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag für das Baukindergeld stellen. Anspruch auf diese Förderung haben Familien mit mindestens einem Kind. Bei der Antragstellung muss dieses unter 18 Jahre alt sein und mit in die neue Immobilie einziehen. Pro Kind erhalten Familien einen Zuschuss von bis zu 1.200 Euro im Jahr, der maximal auf 10 Jahre begrenzt ist.

5. Zeitumstellung und Frühlingsanfang

Wintertristesse ade: Es bleibt draußen endlich wieder länger hell. Die Uhren werden am letzten Sonntag des Monats um 2 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Am 20. März ist zudem der kalendarische Frühlingsanfang, der hoffentlich wieder mit höheren Temperaturen einhergeht.

6. Elektrogeräte bekommen neue Energie- Labels

Mit dem 1. März 2021 tritt eine neue Regelung bezüglich der Effizienzklassen von Elektrogeräten in Kraft. Realisiert werden soll dies, indem Plus-Klassen, wie „A++“ oder „A+++“ von der Skala gestrichen werden. Künftig reichen die Siegel für Kühlschränke, Spülmaschinen & Co von A bis G. Dabei bedeutet A „sehr stromsparend“, während mit dem Buchstaben G weniger umweltfreundliche Geräte gekennzeichnet werden. Das neue Label soll dabei für Verbraucher die Einschätzung erleichtern, welche Modelle wirklich energieeffizient arbeiten. In der künftig schärferen Bewertung fließen nicht nur der Stromverbrauch mit ein, sondern auch Faktoren wie Reparaturfreundlichkeit und eine schnelle Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

7. Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Ab dem 1. März werden die schwarzen Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern (z.B. Mofas oder Mopeds) ungültig. Ab diesem Stichtag sind nur noch die blauen Nummernschilder zugelassen, welche die alten Plaketten ablösen. Wer danach mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und ist bei einem möglichen Schaden nicht versichert. Neu ist in diesem Jahr, dass die Nummernschilder nicht mehr zwingend aus Aluminium oder Blech sein müssen. Einige Versicherungen bieten diese auch als Klebefolie an.