Widerrufsrecht im Überblick: Welche Ausnahmen gibt es?

Widerrufsrecht im Überblick: Welche Ausnahmen gibt es?
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Das Widerrufsrecht ist ein Dauerthema im Verbraucherrecht. Bekannt ist, dass man bei Käufen im Internet oder an der Haustür – im Regelfall – ein Widerrufsrecht hat. Weniger bekannt ist, dass es zahllose Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt; und natürlich gibt es auch zahllose Grenzfälle, wo nicht klar ist, ob ein Widerrufsrecht gilt oder nicht.

Beachten Sie zunächst immer: Gesetzliche Widerrufsrechte haben nur Verbraucher. Wenn Sie als Gewerbetreibender, Freelancer oder dergleichen bestellen, haben Sie grundsätzlich kein Widerrufsrecht!

Nutzung des Widerrufsrechts: Oftmals geht das recht einfach

Ein bestehendes Widerrufsrecht kann nach § 355 Abs. 2 BGB innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden. Gemäß § 537 Abs. 1 sind bei Ausübung des Rechts die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen (30 Tage bei Finanzgeschäften) zurück zu gewähren. Bei einem Kauf im Online-Shop, zum Beispiel bei Kleidungsstücken, ist das in der Regel kein Problem.

Der Käufer füllt das Widerrufsformular aus oder erklärt auf andere Weise, dass er vom Vertrag zurücktreten möchte. Viele Anbieter versenden auch gleich Papierformulare im Paket, die der Empfänger beim Zurücksenden nur noch ausfüllen muss. Einfach Zurücksenden – ohne entsprechende Erklärung – geht aber nicht mehr.

Es gibt mehr Ausnahmen als man denkt

Freizeitverträge sind ein klassischer Fall von Verträgen, bei denen im Regelfall kein Widerrufsrecht gilt (§ 535 BGB). Da man davon ausgeht, dass der Anbieter sein Produkt (Hotelzimmer, Pauschalreise, Eventticket etc.) nicht mehr so einfach los wird, wenn einer Buchender kurzfristig den Vertrag widerrufen würde, gibt es diese Ausnahme vom Widerrufsrecht.

Selbst wenn man es heutzutage gewohnt ist, über Hotelbuchungsportale am selben Tag noch bis 18 Uhr von der Buchung kostenlos zurück treten zu können: Die Rechtslage sieht vollkommen anders aus. Wer also bucht im Glauben, dass er widerrufen könne, muss im Zweifelsfall zahlen. Ersparte Aufwendungen des Anbieters, wie die Kosten für Frühstück oder dergleichen muss er aber anrechnen.

Ebenfalls gilt das Widerrufsrecht nicht bei verderblichen Waren, insbesondere Lebensmitteln. Was verderblich ist und was ist, ist dabei recht umstritten. Gekühlte Lebensmittel sind vermutlich schnell verderblich, Lebensmittel in Dosen, eher nicht. Bei Kochboxen kommt es auf den Inhalt an.

Wenn der Wert der bestellten Waren schwankt, wie dies bei Gold, Goldmünzen, Wertpapieren oder dergleichen der Fall ist, gilt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Denn hier kann sich innerhalb der Frist der Wert zu stark verändern, was eine Rückabwicklung sehr umständlich machen würde.

Bei Online-Spielen gibt es ein Widerrufsrecht

Grundsätzlich gibt es dagegen seit 2014 ein Widerrufsrecht bei digitalen Waren. Während man dieses Recht im Normalfall aber nicht ausschließen kann, geht dies hier explizit sehr einfach: § 536 Abs. 5 BGB ist hier sehr klar:

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Ebenfalls kein Widerrufsrecht bei individueller hergestellter Ware

Wer sich Ware individuell herstellen lässt, kann nicht mit der Gültigkeit eines Widerrufsrechts rechnen. Aber auch hier gibt es kein schwarz-weiß: Wenn ein Computerhersteller einen Laptop nach der Bestellung eines Kunden aus Standardkomponenten zusammenbaut, ist nicht im Regelfall keine besonders individuelle Herstellung und man kann dennoch widerrufen. Denn der Verkäufer kann die Komponenten wieder weiterverwenden.

Passen Sie zudem auch auf, ob Sie bestimmte Waren öffnen. Denn dies kann ebenfalls zum Verlust Ihres Rechts zum Widerruf führen. Bei Ware, die hygienisch sensibel oder dem Gesundheitsschutz dient – zum Beispiel Medikamente – verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie die Ware öffnen. Dies gilt ebenso für Software oder CDs, wenn diese versiegelt waren. Denn dann könnten Sie die Ware komplett nutzen, das Produkt aber wieder zurückschicken, gäbe es dann noch das Widerrufsrecht.

Abos: Recht zum Widerruf hängt davon ab, ob es digitale oder physische Inhalte sind

Bei Abos von Zeitungen, die Sie im Fernabsatz abschließen, also zum Beispiel über das Internet, haben Sie ein Widerrufsrecht. Wenn die Inhalte aber digital geliefert werden, zum Beispiel bei einer Tablet-Ausgabe, dann kann der oben bereits erwähnte § 536 Abs. 5 BGB zum Zuge kommen. Der Anbieter kann vor dem Abschluss klar auf den Ausschluss vom Widerruf hinweisen, wenn die Lieferung direkt gestartet wird.

Auch bei Telekommunikationsverträgen haben Sie ein Widerrufsrecht, egal ob Internet, Telefon oder Fernsehabo. Wer hier rechtzeitig den Widerruf erklärt, kann vom Vertrag zurücktreten. Die Frist läuft hier aber meist direkt mit der Bestellung an, egal wann Router, Modem oder Decoder geliefert werden.