Flugverspätungen – was können Reisende tun?

Flugverspätungen - was können Reisende tun?

Jeder hat schon mal eine Flugverspätung erlebt. Das ist unschön und oft sehr stressig, gerade wenn es eine längere Verspätung ist. Das Gute ist: Als Fluggast hat man bei einer Flugverspätung Rechte und kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Flugverspätungen lassen sich manchmal nicht vermeiden, zum Beispiel wenn das Wetter nicht mitspielt. Das ist ärgerlich, aber man kann der Fluggesellschaft keine Vorwürfe machen. Nicht selten aber erscheint dies als reine Bequemlichkeit oder Kostensparmaßnahme der Fluggesellschaft. Hier helfen Ihre Rechte als Fluggast. Ihre Fluggastrechte sind übrigens in der EU einheitlich geregelt.

Die sperrig benannte „VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91“ regelt Ihre Rechte auch im Falle von Flugverspätungen. Dort sind die meisten grundsätzlichen Regelungen zu finden. Allerdings bedarf es oftmals einer Auslegung, die dann durch die jeweiligen Gerichte vorzunehmen ist. Klar ist aber, dass Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten – egal wohin sie fliegen – von diesen Regelungen erfasst werden. Klar ist auch, dass Fluggesellschaften aus der EU, wenn sie von außerhalb der EU in die EU fliegen, grundsätzlich diesen Regelungen unterliegen, sofern das endgültige Reiseziel in der EU ist und die EU nicht nur ein Transitland.

Mögliche Verpflichtungen aus der EU Fluggastverordnung gelten übrigens meist für das ausführende Luftfahrtunternehmen. Sie werden es merken: Oft buchen Sie bei einer Fluggesellschaft einen Flug, auf dem Flugzeug steht aber ein anderer Name. Dies ist dann der Name der ausführenden Fluggesellschaft.

Die EU Fluggastrechte gelten auch, wenn Sie ein reduziertes Ticket gekauft haben oder ein Ticket durch ein Kundenbindungsprogramm quasi kostenfrei erhalten haben. Sie gelten auch für Flüge im Rahmen von Pauschalreisen.

Wann steht dem Fluggast bei einer Flugverspätung eine Entschädigung zu

Nach dem Wortlaut der oben genannten EU-Verordnung steht einem Fluggast bei einer Flugverspätung grundsätzlich keine Entschädigung zu. Aber: Flugentschädigung und Flugannullierung liegen sehr dicht beieinander. Die Fluggesellschaften wollten diese Logik anders herum anwenden und daher möglichst auch Annullierungen als Verspätungen aussehen lassen. Zum Beispiel bei Charterfliegern könnte man einfach einen neuen Flug einplanen, die Passagiere ohne Umbuchung transportieren und dies als Verspätung statt Flugannullierung deklarieren.

Diese Fälle hat sich der EuGH (der europäische Gerichtshof) genau angeschaut und dabei eine klare Linie gezogen:

  1. Ein Flug gilt dann als annulliert, wenn die Fluggäste auf einen anderen Flug, der bereits vorab geplant war (also ein Linienflug) umgebucht werden. Nur dieses Kriterium zählt. Es ist egal, was die Anzeigetafeln besagen, ob das Gepäck wieder ausgecheckt wird oder neue Bordkarten verteilt werden.
  2. Da die Grenze zwischen Flugannullierung und Flugverspätung aber aus Sicht des Fluggastes von den Folgen her nicht besonders trennscharf ist, kann ein Fluggast, bei dem „nur“ eine Flugverspätung vorliegt, nicht unbedingt anders behandelt werden wie ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde und der einfach auf einen anderen Flug umgebucht wurde.
  3. Damit gilt, dass bei einer Flugverspätung von mind. 3 Stunden dem Fluggast eine Entschädigung für den erlittenen Zeitverlust zusteht.

Es gibt sie also doch, die Entschädigung für Flugverspätungen ab 3 Stunden. Gleichzeitig gilt aber auch, dass wie bei Flugannullierungen außergewöhnliche Umstände die Fluggesellschaften von ihrer Verpflichtung auf Entschädigung freistellen. Außergewöhnliche Umstände gehen „auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.“ Insbesondere Schlechtwetter zählt hierzu.

Neben einer Entschädigung muss die Fluggesellschaft übrigens auch gewisse Unterstützungsleistungen bereitstellen. Die folgende Tabelle zeigt die Details auf:

Art des FlugesVerspätung in h für grundlegende Unterstützungs-LeistungenVerspätung in h für ReiseänderungenVerspätung in h für Entschädigung
Flug bis 1 500 km Entfernung  2 Stunden oder mehr  5 Stunden oder mehr3 Stunden oder mehr
Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km Entfernung3 Stunden oder mehr5 Stunden oder mehr3 Stunden oder mehr
Nicht rein innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km bis 3500 km Entfernung3 Stunden oder mehr5 Stunden oder mehr3 Stunden oder mehr
Nicht rein innergemeinschaftliche Flüge über 3500 km Entfernung4 Stunden oder mehr5 Stunden oder mehr3 Stunden oder mehr

Verpflichtende Unterstützungsleistungen bei Flugverspätungen

Wenn die Flugverspätung die dafür notwendige Zeitspanne überschreitet, muss die Fluggesellschaft den Fluggästen vorgesehene Unterstützungsleistungen anbieten. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen angemessen zur Dauer der Verspätung
  • Ermöglichung zweier kostenloser Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Bei erzwungenen Aufenthalten über Nacht (also wenn die Verspätung bereits am Abflugsort bekannt war oder Sie Ihren Weiterflug verpasst haben) eine Hotelunterkunft und der Transfer zum Hotel und wieder zum Flughafen

Problematisch ist sicher, dass man am Flughafen zum jeweiligen Schalter der Airline muss, um sich über mögliche Hotelübernachtungen zu erkundigen. Allein dieser Prozess kann ewig dauern.

Kann man sich, im Falle einer notwendigen Übernachtung, das Hotel selbst aussuchen?

Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine Hotelübernachtung, die entsprechende Verpflegung und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen unentgeltlich anbieten. Damit stellt sich natürlich die Frage, ob Sie auch selbst das Hotel aussuchen können.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Natürlich dürfen Sie die Fluggesellschaft nicht über Gebühr belasten. Einfach irgendein Hotel zu buchen kann daher riskant sein. Am besten lassen Sie sich dies von Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft absegnen. Allerdings müssen Sie sich dann, wie die meisten anderen Flugreisenden auch, in die lange Schlange am jeweiligen Schalter einreihen und warten. Nur so können Sie sich später evtl. erforderliche Diskussionen ersparen; Sie müsse ja die gesammelten Kostenbelege des Hotels, der Mahlzeiten und des Transfers bei der Fluggesellschaft einreichen und können dabei leicht in die Mühlen des Kundendiensts (oder noch schlimmer: der Reklamationsabteilung) geraten.

Ab wann genau kann man von einer Flugverspätung ausgehen?

Diese Frage hört sich zunächst komisch an: Der Flug ist entweder verspätet oder nicht. Aber die Tücken liegen hier im Detail. Die Landung auf dem Flughafen ist nicht die Ankunftszeit. Das Einparken des Flugzeugs am Flughafen, in der Außenposition oder direkt an einer Fluggastbrücke bzw. Passagierbrücke markiert auch noch nicht die Ankunftszeit. Nach der aktuellen Rechtsprechung markiert das Öffnen einer Tür des Flugzeugs das exakte Ende der Zeitmessung für die Bemessung der Verspätung. Ab dann ist der Flughafen bzw. deren Dienstleister für Abtransport der Passagiere zuständig.

Dennoch kann es passieren, dass Sie trotzdem noch länger brauchen, um aus dem Flugzeug herauszukommen.

Wenn Sie mehrere Flüge hintereinander gebucht haben, können Sie die Fluggesellschaft natürlich nur einmal in Regress nehmen, wenn die Gesamtverspätung die vorgesehenen Fristen überschreitet. Ein anderer Fall ist es aber, wenn Sie auf mehreren Flugstrecken direkt hintereinander jeweils planmäßig starten (beim 2. Flug dann natürlich mit einem späteren Flug als ursprünglich geplant), und bei jedem Flug eine entsprechende Verspätung auftritt. Das ist sehr ungewöhnlich, könnte aber passieren.

Wer erst jetzt erkannt hat, dass ihm evtl. ein Anspruch von einem längst vergangenen Flug zustehen könnte, sollte genau schauen, wann der Flug war. Man kann dieses Recht bis drei Jahre nach dem Flug wahrnehmen!

Wie kommt man als Fluggast im Falle von Flugverspätungen an seine Entschädigung?

Natürlich ist die Höhe der Entschädigung immer wichtig; da weiß man, ob sich der Aufwand lohnt. Tatsächlich gibt es einiges an Geld, wenn die Voraussetzungen für den Entschädigungsfall eintreten. Aktuell sind dies (2023):

  • Bis 1.500km: 250€
  • Bis 3.500km: 400€
  • Ab 3.500km: 600€

Ihre Rechte als Fluggast im Falle von Flugverspätungen können Sie bei der Fluggesellschaft selbst geltend machen. Das wird Ihnen nicht unbedingt leicht gemacht.

Bei der Lufthansa zum Beispiel kann man sich diese Seite anschauen und die dortigen Informationen befolgen: https://www.lufthansa.com/cmn/de/passagierrechte. Ähnlich sieht es bei anderen Fluggesellschaften aus. Das Einfordern der Entschädigung ist kein leichter Prozess und wird Ihnen natürlich in grenzwertigen Fällen doppelt schwer gemacht. Schon alleine der Nachweis, dass keine außergewöhnlichen Umstände zur Flugverspätung geführt haben, ist schwer zu erbringen. Die Fluggesellschaft hat dabei auch kein Interesse daran, transparent aufzuklären.

Dennoch ist es möglich und man kann immer selbst versuchen, die Entschädigung einzufordern. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen. Im Normalfall wird Ihnen der Anwalt sein Honorar unabhängig vom Erfolg in Rechnung stellen. Das ist bei problematischen Fällen nicht so gut.

Als dritte Variante bleiben Fluggastrechte-Dienstleister bzw. Anwälte, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Hier ist Ihr Risiko null, dafür müssen Sie im Erfolgsfall eine Provision abtreten. Wir haben uns unter den entsprechenden Dienstleistern genau umgeschaut und die besten Dienstleister für Sie zusammen gestellt.

Neben der Beurteilung bisher betreuter Fluggäste mit Flugverspätung, die ggfs. eine Bewertung hinterlassen haben, sind es vor allem die Provisionsmodelle, die den Unterschied machen.