Teil-Lockdown bis Weihnachten, Böller-Verbot, Hartz-IV und Maklerprovision: Die wichtigsten Änderungen im Dezember 2020

Teil-Lockdown bis Weihnachten, Böller-Verbot, Hartz-IV und Maklerprovision: Die wichtigsten Änderungen im Dezember 2020
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Verlängerung des Teil- Lockdowns, teurere Bahntickets und höhere Hartz IV-Regelsätze: Auch im letzten Monat des Jahres treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einem kurzen Überblick für Sie zusammengefasst:

1. Verlängerung des Teil-Lockdowns

Angesichts der hohen Corona-Zahlen bleiben der Teil-Lockdown und die damit verbundenen Regeln bis 20. Dezember bestehen. Für Weihnachten und Silvester haben die Bundesländer und der Bund Ausnahmen beschlossen. In diesem Zeitraum ist in den meisten Bundesländern eine Zusammenkunft von maximal 10 Personen im engsten Familien- und Freundeskreis erlaubt. In Berlin sollen diese Lockerungen allerdings nicht gelten. Demnach dürfen sich in der Hauptstadt auch über die Feiertage nur maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen. Kinder unter 14 Jahren werden bei den beschlossenen Personenbeschränkungen nicht mitgezählt.

2. Kein öffentliches Silvesterfeuerwerk

Trotz der Lockerung über die Feiertage wird den Bürgern empfohlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten und Gruppenbildungen zu vermeiden. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik sogar verboten werden. Die jeweiligen Kommunen bestimmen dabei, für welche Orte in der Stadt diese Bestimmung genau zutrifft. Ein öffentliches Feuerwerk wird am Silvesterabend im Rahmen der gültigen Beschränkungen nicht stattfinden.

3. Neue Regeln im Einzelhandel

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung auf schärfere Vorschriften für den Einzelhandel verständigt. Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern aufhalten. Auf einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Beschränkung von maximal einer Person pro 20 Quadratmetern.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine verkaufsoffenen Sonntage im Advent stattfinden.

4. Ausweitung der Maskenpflicht

Dort wo viele Personen zusammenkommen, gilt seit langem Maskenpflicht. Diese wird künftig auch auf öffentliche Parkplätze ausgeweitet. Zudem sollen die Hygiene-Regelungen auch in den Schulen verschärft werden. In Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt fortan ab der 7. Klasse eine Maskenpflicht.

Aus Sicht der Schüler hat die Corona-Pandemie auch etwas Gutes. Die Weihnachtsferien beginnen bundesweit, ausgenommen von Thüringen und Bremen, bereits ab dem 19. Dezember.

 5. Hartz-IV-Regelsatz steigt

Ab 1. Januar 2021 steigt der Hartz-IV-Regelsatz, bereits ab Dezember 2020 werden die höheren Beträge aber schon überwiesen. Der Regelsatz für einen Single-Haushalt steigt hierbei von 432 Euro auf 446 Euro. Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten künftig 373 Euro, das sind 45 Euro mehr als zuvor. Kinder bis zum fünften Lebensjahr erhalten künftig 283 Euro (33 Euro mehr. Für Paare oder Ehegatten steigt der Regelsatz ab 2021von 389 Euro auf 401 Euro. Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten künftig 357 Euro (12 Euro mehr). Der Regelsatz für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren erhöht sich hingegen nur minimal um einen einzigen Euro.

6. Immobilienkäufer werden bei der Maklerprovision entlastet

Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Diese betrugen bislang meist bis zu 7 Prozent des Kaufpreises. Fortan sollen sich auch Immobilienverkäufer an der Provision beteiligen. Darüber hinaus muss der Käufer zukünftig seinen Anteil auch erst dann begleichen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Die Regelung wird ab dem 23. Dezember in Kraft treten.

7. Neues Wohnungsmodernisierungsgesetz

Für alle, die eine Wohnung besitzen, gibt es ebenfalls gute Neuigkeiten. Ab dem 1. Dezember tritt das überarbeitete Wohnungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Modernisierungen, wie beispielsweise Einbruchsschutz oder schnelleres Internet, sollen dabei künftig erleichtert werden. Sowohl Wohnungsbesitzer als auch Mieter erhalten zudem einen Anspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.

8. Fahrplanänderung bei der Deutschen Bahn

Bei der Deutschen Bahn tritt am 13. Dezember 2020 ein Fahrplanwechsel in Kraft. Der sogenannte Winterfahrplan ist bis zum 12.Juni 2021 gültig. Die Änderungen betreffen vor allem beliebte Bahnstrecken, wie beispielsweise Berlin-NRW oder München-Zürich. Zwischen Berlin und Hamburg fahren dabei die Züge erstmals im Halbstundentakt. Doch alles hat seinen Preis: Die Tickets werden im Fernverkehr durchschnittlich um ein Prozent teurer.